nomix apartments mietet Ihre Immobilie langfristig an und betreibt sie als professionell betreute, möblierte Kurzzeitvermietung – ohne Leerstand, ohne Mietausfall, ohne Verwaltungsaufwand für Sie.

Seit 2023 beschäftigen wir uns intensiv mit möblierter Vermietung. Unser Schwerpunkt: Urlauber und Geschäftsreisende in OWL und Umgebung. Mit Standortanalyse, persönlicher Vor-Ort-Betreuung und automatisierter Vermarktung über Airbnb, Booking & Co. schaffen wir Orte für Erholung und einzigartige Erlebnisse – und für Sie eine sorgenfreie, planbare Einnahmequelle.
„Bei nomix apartments ist eine lange Partnerschaft der größte Erfolg.“
Acht handfeste Gründe, Ihre Immobilie in unsere Hände zu legen.
Wir kümmern uns um Instandhaltung und triviale Schäden – ohne Sie jedes Mal damit zu behelligen.
Durch klare AGBs geregelt. Das erspart Renovierungskosten und Ärger mit Versicherungen.
Wir sind vor Ort und Ihr einziger nötiger Kontakt. Keine separate Hausverwaltung mehr nötig.
Ein Fotograf erstellt professionelle Objektfotos – die Sie selbstverständlich nutzen dürfen.
Eigene Gäste in der Stadt? Informieren Sie uns früh und erhalten exklusive Rabatte.
Kein Leerstand, keine Vermittlungskosten, keine Mieterauswahl, kein Mietausfall.
Unsere höheren Versicherungspakete schützen umfassend bei Schäden an oder in der Wohnung.
Direkte Schnittstelle zwischen Hausverwaltung und Eigentümer – unkompliziert und schnell.
Wir renovieren und möblieren auf eigene Kosten – selbstverständlich nur nach Absprache mit Ihnen. Maximaler Komfort für unsere Gäste, langfristiger Werterhalt für Sie.
Bevorzugte Wohnungsgröße
Bevorzugte Lage
Genehmigungsfähigkeit als Ferienunterkunft
Wohnungen, Läden & Gewerbeeinheiten willkommen
Ja, vorausgesetzt die Vermietung ist offiziell angemeldet. Dies erfolgt über eine Nutzungsänderung bei der zuständigen Baubehörde. Nach Genehmigung kann zeitlich unbegrenzt vermietet werden.
Nein. Durch die erteilte Nutzungsänderung ist die Kurzzeitvermietung zu 100 % gesetzeskonform.
Gemeinden beobachten die Entwicklung und erlassen bei Bedarf Wohnraumschutzsatzungen. Sozialwohnungen schließen wir grundsätzlich aus.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf die Besichtigung Ihrer Objekte.